ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages durchführt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistungsumfang

2.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgen lediglich durch die Zurverfügungstellung der ausgewählten Dateien. Dabei handelt es sich ausschließlich um STL-Formate, die zum Selbstausdruck bei gewöhnlichen 3D-Druckern, wie sie im normalen Handel für Privatpersonen erhältlich sind.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen STL-Dateien ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu verwenden, ohne irgendeine kommerzielle Nutzung damit in Verbindung zu bringen. Jegliche Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung und neuerlichen vertraglichen Vereinbarungen über diese hinaus.
Dazu gehört auch die Verwendung der erwähnten Dateien bei industriellen Maschinen, wie sie durch Anbieter im Internet zu finden sind.

3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

Druckresultate, die nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, da andere 3D-Drucker oder andere Voreinstellungen derselben im Einsatz sind. Trotz umfangreicher Hinweise, Erklärungen und Tipps auf der Homepage peterplus.eu, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die erzielten Resultate mit dem verwendeten Geräten nicht erreicht werden können, so wie sie auf peterplus.eu optisch dargestellt werden.

4. Preise

Die genannten Preise entsprechen nicht dem Aufwand der Entstehung der STL-Dateien durch Konstruktion, Testreihen, Zeit- und Materialaufwand, sondern sind individuell gewählt und sind nicht zeitlich verbindlich. Änderungen sind jederzeit möglich.

5. Haftung

Es besteht keinerlei Haftung durch Schäden an Geräten und Software, da die gelieferten Stl-Dateien frei von Viren sind und die Verwendung in eigenen Geräten mehrfach getestet wurde.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den STL-Dateien stehen dem Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die STL-Dateien nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software oder Änderung der zur Verfügung gestellten STL-Dateien, werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

7. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
8.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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